Ich bin von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Daher werden die Kosten für die Behandlung in der Regel übernommen.
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Vertrag. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vor Beginn ab, in wieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 870) mit derzeit 100,56 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen (Selbstzahler). Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 870) mit derzeit 100,56 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).
Stand: 31.03.2021